Durch die Gegenüberstellung der Ankaufs- und Verkaufsaufträge zu einem Kassatag hätten die Geschäfte gegenüber beiden Seiten betätigt werden und der Übertrag der Wertpapiere und der entsprechende Geldfluss über die Börsenmakler B. erfolgen können. Insgesamt seien von B. an die Bank F. im Zeitraum vom 13. September bis 11. Oktober 1993 ATS 235'754'494.-- weitergeleitet worden (2. Teilgutachten AN. S. 22 Tabelle 2). Die Beträge seien dem Konto 8676018 bei der Bank F. gutgeschrieben worden. Es handle sich hierbei um eines der dem Ordinariokonto 8676 K. zugeordneten Konti (2. Teilgutachten AN. S. 10). Das Nummernkonto und -depot 8676 K. bei der Bank F. sei von A. persönlich eröffnet worden.