Die Verteilung der Vorzugsaktien per 7. Oktober 1992 sehe wie folgt aus: 399'500 Stück halte die Z., 18'300 Stück die Berufungsbeklagte, 1'000 Serco Immobilien, 14'100 L. AG, 15'000 Q., 700 E.-Stiftung, 15'000 R., 8'000 S., 6'000 AB., 4'000 AC., 2'000 AD., 400 AA., und 6'000 Stück seien anonym. Das bedeute, dass das Kapital von D. per 7. Oktober 1992 zu rund 83% der Z. und der Berufungsbeklagten zuzurechnen sei. Die Beteiligungs- und Entscheidstrukturen würden folgendes Bild ergeben: Die Organigramme der D.-Gruppe würden eine direkte oder indirekte Beteiligung der D. zu jeweils 100% an der Berufungsbeklagten, der Z., der V., U. sowie an der T. aufzeigen (1. Teilgutachten AN.