Sämtliche Aktien seien per 31. Dezember 1992 ausgegeben und voll eingezahlt gewesen. Dabei würden die Stimmrechte an der D. durch die Stammaktien repräsentiert, da die Vorzugsaktien kein Stimmrecht besässen. 40 Stammaktien würden von der Z., 45 Stammaktien von der Berufungsbeklagten und 495 von der E.-Stiftung gehalten. Die übrigen 420 Stammaktien seien in Händen verschiedener Einzelpersonen und einer Stiftung (vgl. 1. Teilgutachten AN. S. 17). Die Verteilung der Vorzugsaktien per 7. Oktober 1992 sehe wie folgt aus: 399'500 Stück halte die Z., 18'300 Stück die Berufungsbeklagte, 1'000 Serco Immobilien, 14'100 L. AG, 15'000 Q., 700 E.-Stiftung, 15'000 R., 8'000 S., 6'000 AB.