AN. habe nun in seinem 1. Teilgutachten einlässlich die Strukturierung der D., das heisse ihrer Beteiligungen, die Verteilung der Stamm- und Stimmrechtsaktien sowie der Vorzugsaktien, und die Stellung von A. in der Firmengruppe aufgezeigt (vgl. oben Ziff. 3). Danach habe, wie das Kantonsgericht von Graubünden bereits verbindlich ausgeführt hat, das Aktienkapital der D. gemäss geprüftem Jahresabschluss per 31. Dezember 1992 aus 1'000 Stück Stammaktien ohne Nennwert und 500'000 Vorzugsaktien bestanden. Sämtliche Aktien seien per 31. Dezember 1992 ausgegeben und voll eingezahlt gewesen.