Regelmässig werde der Durchgriff in Betrugsfällen zugelassen, wo eine Gesellschaft als blosse Fassade diene oder benutzt werde, um den Betrug zu verheimlichen oder um das ertrogene Vermögen aus dem Zugriffsbereich der betrogenen Personen zu entfernen oder um eine spezielle Anspruchsberechtigung des Klägers auszuschalten. Zusätzlich wird von beiden Gutachtern verlangt, dass die fragliche Gesellschaft, auf welche durchgegriffen werden soll, von demjenigen, der sie als Fassade benutzt, sBank AH.tantiell kontrolliert wird. Im weiteren wird verlangt, dass diese Gesellschaft nicht in den Betrug verwickelt ist.