cc) Die beiden Rechtsgutachten stimmen inhaltlich im wesentlichen überein. In beiden Gutachten wird festgestellt, dass es grundsätzlich die formalrechtliche Selbständigkeit einer juristischen Person zu beachten und respektieren gilt. Beide Gutachter erklären aber auch, dass der Durchgriff nach der Gerichtspraxis in Ausnahmefällen zulässig ist. Regelmässig werde der Durchgriff in Betrugsfällen zugelassen, wo eine Gesellschaft als blosse Fassade diene oder benutzt werde, um den Betrug zu verheimlichen oder um das ertrogene Vermögen aus dem Zugriffsbereich der betrogenen Personen zu entfernen oder um eine spezielle Anspruchsberechtigung des Klägers auszuschalten.