Unter Durchgriff versteht man grundsätzlich die Aufhebung der Trennung zwischen der Aktiengesellschaft und ihren Aktionären, Ausserachtlassen der eigenen Rechtspersönlichkeit der jurstischen Person, Ignorierung der Rechtsform und der formalrechtlichen Selbständigkeit, Gleichstellung von Gesellschaft und Gesellschafter dadurch, dass der Schleier der juristischen Person beiseite geschoben wird und der Alleinoder Hauptaktionär für die Gesellschaftsschulden haftbar gemacht wird (sog. direkter Durchgriff). Der sogenannt umgekehrte Durchgriff bedeutet die Erstreckung ei- 16