und anderen Orten in der Zeit vom 7. September bis 12. Oktober 1993 als Geschäftsführer der Z. in insgesamt 38 Angriffen mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmässig zu bereichern, Bedienstete der in H. etablierten Berufungsklägerin durch zeitgleiche einander nur am Handelstag kompensierende Ankaufs- und Verkaufsaufträge von Wertpapieren, wobei er durch Zwischenschaltung der in AF. etablierten Makler B. den Eindruck von Vermittlungsgeschäften erweckte und vorgab, bei den Verkaufsaufträgen sei auf der Gegenseite ein potenter, zahlungsfähiger seriöser Käufer vorhanden, sohin durch Täuschung