Mit Vereinbarung vom 13. Juli 1993 wurde die wirtschaftliche Berechtigung an genanntem Konto von A. auf die Z. übertragen. Das Depot 8676 K. wurde mit Antrag vom 17. November 1993 aufgelöst. Mit Valuta vom 26. November 1993 wurden die Ordinariokonti 8676.018 (SFR) und 8676.063 (USD) durch Übertrag von Fr. 24'477.60 und USD 323.-- auf die Y. - die Berufungsbeklagte - geschlossen (KB 56 S. 10 ff). Die Konto- und Wertpapierbestände waren an die Bank AG. (Heute Bank AH.) in AJ. zu Gunsten des Kontos Nr. 896.418 - lautend auf die Berufungsbeklagte - überwiesen worden (KB 50).