Konten nicht bemerkt (Urteil Landgericht S. 36f., 1. Teilgutachten AN. S. 33). Dabei sind von den abgeflossenen Mitteln von ATS 286'879'170.-- mindestens ATS 270'169'294.-- A. beziehungsweise den von ihm vertretenen Firmen zugeflossen. Unter anderem wurden auf das Konto der Z. bei der Bank F. in Zürich für Wertpapierverkäufe vom Depot K. 8676 ATS 235'754'494.-- überwiesen (Urteil Landesgericht S. 26). Hierzu wird im 2.Teilgutachten AN. festgestellt, dass das Nummernkonto und -depot 8676 K. bei der Bank F. in Zürich von A. am 17. Juli 1984 eröffnet worden war. Mit Vereinbarung vom 13. Juli 1993 wurde die wirtschaftliche Berechtigung an genanntem Konto von A. auf die Z. übertragen.