die für spätere Valutatage vereinbarten Geschäfte aufrecht zu erhalten (KB 28). Mit Schreiben vom 21. Oktober 1993 teilten B. der Berufungsklägerin mit, dass auf Grund ihrer Weigerung die abgeschlossenen Wertpapiergeschäfte per 18. Oktober 1993 durchzuführen (Käufe durch BGL), sie von ihren Kontrahenten beauftragt wor- 10