Mit Arrestbefehl vom 16. Dezember 1993 arrestierte der Kreispräsident des Kreises AJ. zu Gunsten der Bank X. und zu Lasten der Y. sämtliche bei der Bank AH. in AJ. gelegenen Vermögenswerte der Y., lautend auf ihren Namen, auf denjenigen von A., auf D., auf Z., auf E.-Stiftung, einen Decknamen oder unter Treuhandverhältnissen, von denen die Bank weiss oder wissen muss, dass sie der Y. zustehen, als Sicherung für die Forderung der Bank X. von OeS 40'000'000.-- nebst Zins zu 10% seit dem 10. Dezember 1993. Gegen den Zahlungsbefehl vom 29. Dezember