1. Die Berufung wird gutgeheissen, das angefochtene Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Bezirksgerichtes Plessur von Fr. 4'000.--, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 3'600.--, Schreibgebühren von Fr. 240.--, einem Streitwertzuschlag von Fr. 160.-- sowie die Kosten des Berufungsverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 4'000.-- und einer Schreibgebühr von Fr. 165.--, total von Fr. 4'165.--, gehen zu Lasten der Klägerin und Berufungsbeklagten, welche die Beklagten und Berufungskläger für beide Instanzen ausseramtlich mit Fr. 5'288.85 zu entschädigen hat