Kanton ausgerichteten Zusatzverbilligungen hingewiesen. Im selben Brief wurde auch ausdrücklich festgehalten, dass dem Teil der Mieterschaft, welcher seine Wohnung nicht kaufe, eine Bestandesgarantie gegeben werden müsse. Mit Fax vom 28. November 2000 war der M. AG bereits eine Mietzinsliste übermittelt worden, aus welcher sowohl die Grundverbilligung als auch die möglichen Zusatzverbilligungen ersichtlich waren (KB 5).