um welchen der monatliche Mietzins gemäss Vertragstext zusätzlich verbilligt werden sollte. Die allgemeinen Vertragebestimmungen (AVB; BB 3), welche gemäss dem Hinweis auf der Rückseite des Mietvertrages integrierenden Vertragsbestandteil desselben bilden, ergänzen den Mietvertrag. In Ziff. 2 werden unter dem Titel Mietzins ! Rechte und Pflichten hinsichtlich Grundmiete (Ziff. 2.1), Mietzinsanpassungen (Ziff. 2.2), Gemeinschaftsraum (2.3) und Nebenkosten (2.4) näher geregelt.