a) H. und R. H. schlossen im Jahre 1997 mit der Liberalen Baugenossenschaft Rätia einen unbefristeten Mietvertrag über eine 4 ½ Zimmer-Wohnung an der Dreibündenstrasse Nr. 46 in Chur ab (KB 3). Bereits in der Überschrift findet sich der Hinweis darauf, dass es sich dabei um einen Mietvertrag über eine mit Bundeshilfe zur Verfügung gestellte Wohnung handelt. Entsprechend der im Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) vorgesehenen Aufteilung der Bundesbeiträge wird im Vertrag auch optisch unterschieden zwischen der Grundverbilligung (Art. 36 ff. WEG) und den Zusatzverbilligungen (Art.