Bewilligung zur unentgeltlichen Prozessführung prozessieren, werden die ihnen auferlegten Gerichtskosten nach Eintritt der Rechtskraft der Stadt Chur in Rechnung gestellt. 4. Dem beklagtischen Rechtsvertreter wird eine Frist von 10 Tagen ab Mitteilung des vorliegenden Urteils gesetzt, um eine detaillierte Honorarnote betreffend Anwaltsaufwand einzureichen und seine diesbezüglichen Ansprüche zu beziffern. Bei Nicht-Einhaltung dieser Frist wird der Bezirksgerichtspräsident den Aufwand nach pflichtgemässem Ermessen festsetzen. 5. Mitteilung