Die Beklagten werden verpflichtet, mit Wirkung ab 1.10.2001 einen Mietzins von total Fr. 1'663.--, bestehend aus verbilligter Grundmiete von Fr. 1'363.--, Nebenkostenakonto von Fr. 180.-- und Parkplatzmiete von Fr. 120.-- zu bezahlen. 3. Die Kosten des Bezirksgerichtes Plessur von Fr. 4'000.-- (Gerichtsgebühr Fr. 3'600.--, Schreibgebühren Fr. 240.--, Streitwertzuschlag 160.--) gehen unter solidarischer Haftbarkeit zu Lasten der Beklagten, welche die Klägerin ausseramtlich mit Fr. 3'200.-- (zuzüglich 7.6% MwSt) zu entschädigen haben. Da die Beklagten mit einer 4