C. Mit Prozesseingabe vom 29. November 2001 prosequierte die Klägerin die Streitsache mit unveränderten Rechtsbegehren beim Bezirksgericht Plessur. Mit Prozessantwort vom 11. Januar 2002 beantragten R. und H. H. die Abweisung der Klage, soweit darauf eingetreten werden könne und hielten im übrigen ebenfalls an ihren Rechtsbegehren fest.