Das Bundesamt für Wohnungswesen stimmte dem Gesuch um vorzeitige Befreiung aus der Bundeshilfe am 18. Januar 2001 zu. Die Zustimmung wurde neben der Rückzahlung des Bundesguthabens von total Fr. 333'841.75 an die Bedingung geknüpft, dass die M. AG während 4 Jahren, bis zum 31. Dezember 2004, keine Miezinserhöhungen vornehme und den Mietern nicht kündigen werde (KB 12). Nach Eingang der Zahlung löste das Bundesamt für Wohnungswesen den öffentlichrechtlichen Vertrag am 6. Februar 2001 auf und erteilte die Einwilligung zur Löschung der Anmerkung der Eigentumsbeschränkung im Grundbuch (KB 13).