3. Im Dezember 2000 führte die M. AG die bereits vor der Ersteigerung aufgenommenen Verhandlungen mit dem Bundesamt für Wohnungswesen über eine Befreiung von den Verpflichtungen gemäss WEG weiter. Mit Schreiben vom 15. Januar 2001 stellte sie beim Bundesamt für Wohnungswesen ein entsprechendes Gesuch. Sie erklärte sich darin bereit, dem Bund die Grundverbilligungsvorschüsse samt Zinsen umgehend zurückzuzahlen und verpflichtete sich gleichzeitig, während vier Jahren keine Mietzinserhöhungen vorzunehmen und den Mietern nicht zu kündigen (KB 11). Das Bundesamt für Wohnungswesen stimmte dem Gesuch um vorzeitige Befreiung aus der Bundeshilfe am 18. Januar 2001 zu.