Auch aus den im Recht liegenden Akten kann nicht geschlossen werden, wer zum Zeitpunkt der Löschung der Forderung (Geschäftsjahr 1985; vgl. KB 4, 5, 6a und 6b) alles Aktionär der A. AG war. Anlässlich der Generalversammlung vom 26. Januar 1976 haben drei Aktionäre die neuen Statuten unterzeichnet: D. K., M. K. und P. K.. Dass der Kreis der Aktionäre nicht nur auf D. K. oder die Eltern K. beschränkt war, ergibt sich auch aus anderen im Recht liegenden Akten. An den Generalversammlungen vom 1. Juli 1980 (BB 10), vom 27. August 1981 (BB 12) und vom 18. März 1982 (BB 13) waren stets alle Familienmitglieder anwesend, ohne dass daraus resultieren würde, wer wie viele Aktien vertritt.