1985 sei eine Nichtschuld gelöscht worden, die einzig dazu gedient habe, den Konkurs der A. AG zu verhindern. Nicht nachvollziehbar sei auch, weshalb ausgerechnet P. K., dessen Verhältnis zu seinen Eltern seit 1982 schlecht war, ein Abschiedsgeschenk erhalten haben sollte. P. K. habe zudem im Schreiben vom 16. Juni 1983 (BB 15 und 16) ausdrücklich auf die ausstehenden Pachtzinsen aufmerksam gemacht.