c) Der beklagtische Rechtsvertreter verlangte in seinem Parteivortrag die vollumfängliche Abweisung der Klage, soweit darauf überhaupt eingetreten werden könne. Die Eigentumsverhältnisse an der A. AG seien für die fragliche Zeit alles andere als klar. Hingegen könne nachgewiesen werden, dass P. K. ab 21. März 1979 Eigentümer aller Aktien der Kurhaus C. AG war. Entgegen der Ansicht des klägerischen Rechtsvertreters gelinge der Nachweis, dass P. K. zuwenig Lohn und Pachtzins erhalten habe. 1985 sei eine Nichtschuld gelöscht worden, die einzig dazu gedient habe, den Konkurs der A. AG zu verhindern.