G. a) Nach Abschluss des doppelten Schriftenwechsels und des Beweisverfahrens fand am 7. März 2002 die Hauptverhandlung vor Bezirksgericht Hinterrhein statt. Der Bezirksgerichtspräsident eröffnete die Verhandlung um 9 Uhr mit der Verlesung des Leitscheines. Zudem stellte er fest, dass die geforderten Kostenvorschüsse geleistet wurden. Anwesend waren die Rechtsvertreter mit den beidseitig 4 nicht vollständig anwesenden Parteien. Gegen die Zusammensetzung des Gerichtes wurden keine Einwendungen erhoben. Die Rechtsvertreter erklärten sich mit den erfolgten bzw. unterlassenen Editionen einverstanden.