Nach erfolgloser Sühneverhandlung vom 15. Dezember 2000 wurde der Leitschein am 19. Dezember 2000 mit folgenden Rechtsbegehren ausgestellt: „Klägerisches Rechtsbegehren: 1. Es sei festzustellen, dass P. K. einen ausgleichspflichtigen Betrag von Fr. 122'641.44 zuzüglich 5 % Zins ab 31. Dezember 1985 in die Nachlässe seiner Eltern schuldet. 2. Es sei festzustellen, dass vorerwähnter Betrag auf alle Erben anteilmässig zu teilen ist, weshalb P. K. zu verpflichten sei, jedem klagenden Miterben Fr. 13'626.-- zuzüglich 5 % Zins ab 31. Dezember 1985 zu bezahlen.