F. Die Berufungskläger instanzierten ihre Klage am 21. November 2000 beim Vermittleramt des Kreises Thusis. Nach erfolgloser Sühneverhandlung vom 15. Dezember 2000 wurde der Leitschein am 19. Dezember 2000 mit folgenden Rechtsbegehren ausgestellt: „Klägerisches Rechtsbegehren: 1. Es sei festzustellen, dass P. K. einen ausgleichspflichtigen Betrag von Fr. 122'641.44 zuzüglich 5 % Zins ab 31. Dezember 1985 in die Nachlässe seiner Eltern schuldet.