D. Am 21. März 1979 kaufte P. K. zum Preis von Fr. 175'000.-- alle Aktien der Kurhaus C. AG mit Sitz in O., die Eigentümerin des Hotels N. war (BB 5 und 6). Verwaltungsratspräsident wurde der heutige Rechtsanwalt der Berufungskläger, und der heutige Berufungsbeklagte P. K. war Mitglied des Verwaltungsrates (BB 5 und 36). E. Die A. AG pachtete von der Kurhaus C. AG das Hotel A. und beschäftigte zugleich P. K. und dessen Ehefrau als Geschäftsführer. Das Pachtverhältnis wurde mit Wirkung auf 31. Oktober 1982 aufgelöst. Die A. AG löschte alsdann im Geschäftsjahr 1985 ein gegenüber P. K. verbuchtes Guthaben von Fr. 122'641.44 (KB 4, 5, 6a und 6b).