Aus diesem Grund ist bei der Kostenverteilung als weiteres Kriterium die Weglänge beziehungsweise die Entfernung der einzelnen Grundstücke von der N. zu berücksichtigen. Der Umstand, ob hinter der Parzelle der Eheleute J. ein Steg über den dortigen Bach führt, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.