Grundstücke, was bedeutet, dass die flächenmässige Ausdehnung der Parzellen in die Berechnung mit einzubeziehen ist. Damit kann es jedoch nicht sein Bewenden haben, da auf diese Weise dem Interesse eines Eigentümers einer Parzelle, welche sich nahe der Strassenverzweigung befindet und der somit grundsätzlich nicht auf die Benutzung der übrigen Grundstücke angewiesen ist, zu wenig Rechnung getragen würde. Aus diesem Grund ist bei der Kostenverteilung als weiteres Kriterium die Weglänge beziehungsweise die Entfernung der einzelnen Grundstücke von der N. zu berücksichtigen.