2. Die auf Feststellung von Bestand und Umfang von Unterhaltspflichten für eine Vorrichtung im Sinne von Art. 741 ZGB zielende Klage ist vermögensrechtlicher Natur. Die Kosten allein schon für die jährliche Schneeräumung der Vorrichtung bewegen sich im Bereich von mindestens Fr. 1'000.—. Die Dauer der Unterhaltspflicht ist nicht befristet. Angesichts dieser Tatsachen übersteigt der vorliegende Streitwert die Streitwertgrenze von Fr. 8'000.—, so dass die sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts in Anwendung von Art. 19 ZPO und die Möglichkeit der Berufung im Sinne von Art. 218 ff. ZPO gegeben ist.