„Fuss und Fahrwegrecht mit gerichtlich festgelegter Kostenregelung.“ 5. Die Kosten des Vermittleramtes des Kreises M. in der Höhe von CHF 173.—sowie diejenigen des Bezirksgerichts Imboden, bestehend aus: - einer Gerichtsgebühr von CHF2'500. — - einer Schreibgebühr von CHF 834.40 - Barauslagen von CHF 165.60 total somit CHF 3’500.—