„1. Auf die Klage sei nicht einzutreten. 2. Sofern auf die Klage eingetreten werden kann, sei sie insofern abzuweisen, als die gemäss klägerischem Rechtsbegehren blau markierte Fläche die auf dem der Prozessantwort integrierten Plan orange markierte Fläche überragt. 3. Unter voller gerichtlicher und aussergerichtlicher Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich 7.6% Mehrwertsteuer auf die ausseramtliche Entschädigung solidarisch zulasten der Klägerschaft.“