- Erneuerung, insbesondere Oberflächensanierung mit Hartbelag, nach Vollendung der Bauarbeiten auf Parz. 1752 - Administrativaufwand sei den Parteien als anstossende Grundeigentümer nach Massgabe von Art. 741 Abs. 2 ZGB im Rahmen eines gerichtlich festzusetzenden Verteilschlüssels zuzuweisen. 2 3. Der Kostenverteiler sei als Leistungsverpflichtung rückwirkend auch für die Schneeräumungskosten Winter 2000/2001 gerichtlich festzusetzen zu Lasten der jeweiligen Grundeigentümer.