ja bei Beschränkung der Gespräche auf das Alltägliche (und um solche Dinge drehten sich die Gespräche der Zeugen mit der Erblasserin, ist doch immer von Schafen, vom Maiensäss, von der Landwirtschaft die Rede) könnten sogar grobe Gedächtnisstörungen übersehen werden. Man könnte einwenden, der Zeuge Gion T. habe sich mit U. T. noch über Geldsachen (Pachtzinsen) unterhalten und mit ihr Kaufsverhandlungen geführt; er habe dabei auch erwähnt, sie sei gar nicht leicht zu beeinflussen gewesen.