Gegen die Feststellungen des Fachmannes Dr. Y. vermögen auch die Aussagen verschiedener Zeugen, sie hätten die Erblasserin nicht als geisteskrank betrachtet, nicht aufzukommen. Einerseits stellt sich der medizinische Laie unter dem Begriff der Geisteskrankheit erfahrungsgemäss einen gravierenden, sich nach aussen manifestierenden Zustand vor, so dass er selbst im Zusammenhang mit einer etwas verschrobenen Person nicht so schnell dieses Wort verwendet, und andererseits stellte der Experte Dr. K. fest, dass eine deutliche Altersveränderung von der Umgebung oft erst dann realisiert werde, wenn eine grob auffällige Handlung passiere,