Dabei ist das Gericht der Auffassung, dass Dr. Y., der sich über Jahre hinweg mit U. T. beschäftigt hatte, auch mit Bezug auf die Qualifizierung der Demenz zu folgen ist, und folglich entgegen der im Krankenhaus Thusis vertretenen Meinung nicht von einer senilen Demenz vom vaskulären Typ auszugehen ist. Dass sich der Hausarzt bis in den Dezember 1996 hinein nicht veranlasst sah, in der Krankengeschichte einen Vermerk bezüglich der schleichenden senilen Demenz zu machen, mag erstaunen, lässt sich aber dadurch erklären, dass der Arzt die Frau, die ihre einfachen und keine intellektuellen Ansprüche stellenden täglichen Arbeiten