Nun weist der Beklagte zutreffend darauf hin, dass sich in der von Dr. Y. geführten Krankengeschichte erstmals am 7. Dezember 1996 ein Hinweis auf Demenzsymptome findet. Allerdings sah sich der Arzt an diesem Tag veranlasst, U. T. das demente Patienten beruhigende Medikament Dipiperon zu verabreichen, da sie offenbar wegen ihrer Vergesslichkeit und ihrer Desorientierung verzweifelt war. Die Gedächtnisstörungen mussten zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden haben, verwies Dr. Y. auf die Frage nach relevanten Momenten im Zusammenhang mit dem geistigen Zustand der Erblasserin um den 12. November 1996 herum doch auf die deutliche Störung des Kurzzeitgedächtnisses.