seit 1981 bis zu ihrem Tode. Der Gesundheitszustand der Patientin war recht schwankend. So berichtete Dr. Y., U. T. sei 1989, 1991, 1992 und 1994 relativ schwer krank gewesen, und während diesen Perioden sei ihre Urteilsfähigkeit beeinträchtigt gewesen, nach der jeweiligen Erholung dann jedoch nicht mehr. Nun weist der Beklagte zutreffend darauf hin, dass sich in der von Dr. Y. geführten Krankengeschichte erstmals am 7. Dezember 1996 ein Hinweis auf Demenzsymptome findet.