Vergleicht man die Ergebnisse des Gutachtens mit dem Resultat der Zeugenaussagen, so stellt man eine bemerkenswerte Übereinstimmung fest. Der Experte ist der Auffassung, dass das Testament von einer Person geschrieben wurde, die an deutlichen Altersbeschwerden litt, die sich in einer reduzierten geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit geäussert hätten. Das Testament sei geschrieben worden, als diese Beschwerden schon deutliche Formen angenommen hätten. Bei der Schreiberin müsse es sich um eine wenig gebildete, einfache Frau gehandelt haben, die infolge von Altersbeschwerden unter zusätzlichen psychischen, kognitiven und körperlichen Leistungsminderungen gelitten habe.