Es lässt sich angesichts dieser Depositionen unbefangener Zeugen also mit Sicherheit feststellen, dass auch für nicht psychiatrisch geschulte Leute erkennbar war, dass U. T. schon vor dem Spätherbst 1996 nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war, sondern gelegentlich ein Verhalten an den Tag legte, das auf Störungen ihrer intellektuellen Funktionen hinwies. Nun führte aber der Gutachter Prof. Dr. K. aus (und an dieser objektiven Feststellung eines Fachmannes zu zweifeln besteht kein Anlass), dass selbst grobe Gedächtnisstörungen von Aussenstehenden unbeachtet bleiben könnten.