Zum nämlichen Schluss, dass sicher schon im Herbst 1996 Anzeichen eines Verfolgungswahns vorlagen, gelangt man auf Grund der Aussagen des Zeugen Gion T., der am Beispiel von im Jahre 1996 geernteten Äpfel darlegte, dass U. T. Angst hatte, sie werde bestohlen. Es lässt sich angesichts dieser Depositionen unbefangener Zeugen also mit Sicherheit feststellen, dass auch für nicht psychiatrisch geschulte Leute erkennbar war, dass U. T. schon vor dem Spätherbst 1996 nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war, sondern gelegentlich ein Verhalten an den Tag legte, das auf Störungen ihrer intellektuellen Funktionen hinwies.