ziehen, da die Erblasserin ja im Sommer 1997 hospitalisiert war und – nachdem sie für einige Wochen hatte nach Hause entlassen werden können – anschliessend ins Altersheim aufgenommen wurde. Zudem formulierte der Zeuge seine Aussage in der Art, dass sie so verstanden werden muss, dass es sich um einen üblichen, sich also jährlich wiederholenden Vorgang handelte. Zum nämlichen Schluss, dass sicher schon im Herbst 1996 Anzeichen eines Verfolgungswahns vorlagen, gelangt man auf Grund der Aussagen des Zeugen Gion T., der am Beispiel von im Jahre 1996 geernteten Äpfel darlegte, dass U. T. Angst hatte, sie werde bestohlen.