serin bei Eintritt ins Heim einen Text wie jenen des Testaments noch hätte verstehen könne, zumindest wenn jemand mit ihr darüber gesprochen hätte. Die unabhängigen Zeugen Fredi T. und Maya J. sind der Auffassung, dass U. T. im Jahre 1996 durchaus normal war. Wenn die letztere aussagte, die Erblasserin sei einmal heulend zu ihr gekommen und habe heulend erklärt, es werde bei ihr immer eingebrochen, so hilft diese Feststellung insofern nicht weiter, als nicht klar ist, ob sie sich auf die Zeit vor oder nach der Errichtung des Testaments bezieht.