Die Depositionen der Angestellten des Altersheims Domleschg basieren auf Feststellungen, welche diese Zeugen erst mehr als ein Jahr nach der Niederschrift des Testaments durch U. T. gemacht haben und folglich für die Beurteilung des geistigen Zustandes der Erblasserin im November 1996 wenig hergeben. Da diese Personen sodann täglich mit alten und sehr alten Pensionären zu tun haben, welche geistig stark abgebaut sind und mit denen eine auch nur einigermassen vernünftige Konversation nicht mehr möglich ist, neigen sie wohl dazu, eine Pensionärin wie U. T., mit der man sich wenigstens zur Zeit ihres Eintritts ins Heim