Der Zeuge kann sich nicht vorstellen, dass der Inhalt des Testaments dem Denkmuster der Erblasserin entspricht und glaubt, dass sie nur unter Druck etwas Derartiges geschrieben haben könne. Er räumt ein, dass er seine Schwiegermutter in dieser Angelegenheit vertreten und Einsicht in alle Akten genommen habe, die dieser zur Verfügung gestanden hätten. Man sei in Chur zusammengekommen und habe alles besprochen. – Die Zeugin Nada P. ist wie auch ihr Ehemann mit R. J. befreundet und dieser ist Firmgötti von zwei Töchtern der Zeugin. Sie hat U. T. 1992 und dann vor allem 1994/95 näher kennen gelernt und erklärte, dass sie R. J. oft bei der Erblasserin angetroffen habe.