Die Zeugin Ruth E. lernte U. T. kennen, als sie 1982 nach Feldis zugezogen war; ab 1988 waren die beiden Frauen Nachbarinnen. Ab 1990 stellte die Zeugin bei der Erblasserin eine Wesensveränderung fest, was sich vor allem in einer Verminderung des Kurzzeitgedächtnisses offenbarte. Sie berichtete sodann über Wahnvorstellungen U. Ts im Zusammenhang mit den Eltern und dem Bruder sowie Klagen, wonach bei ihr eingebrochen worden sei, konnte diese Feststellungen jedoch nicht zeitlich einordnen. Die Erblasserin soll sehr wetterfühlig gewesen sein und sie habe bei Föhn wegen starker Kopfschmerzen nicht klar denken können.