wäre. Er habe nie etwas darüber gehört, wer dereinst ihre Erben sein sollten; sie habe aber jeweils gesagt, sie möchte eigentlich wissen, was mit ihrem Land einmal geschehe. Mit Bezug auf das Testament erklärte der Zeuge, die Schrift stamme eindeutig von U. T., hingegen habe sie den Text unmöglich selbst formulieren können. Bemerkenswert ist die Feststellung Gion Ts, dass er auf Anfrage des Klägers L. T. hin erklärt habe, er sei nur bereit, als Zeuge auszusagen, wenn er einen Pachtvertrag von mindestens zehn Jahren erhalte. Der erwähnte Kläger habe ihm das Testament und auch den Zeugenfragebogen gezeigt.