Er erklärte sodann, dass er nicht alle Verwandten der Erblasserin persönlich gekannt habe und folglich nichts über die gegenseitigen Beziehungen sagen könne; es sei ihm auch nicht bekannt, ob es der Wunsch der Verstorbenen gewesen sei, dass ihre Güter in der Verwandtschaft blieben. - Mit Bezug auf das gesundheitliche Befinden und insbesondere den Geisteszustand der U. T. ist auch der ebenfalls aus Feldis stammenden Zeugin Maya J. nichts Besonderes aufgefallen; die Erblasserin hat ihr lediglich einmal heulend geklagt, es werde bei ihr immer eingebrochen. - Der Zeuge Gion T. war seit 1975 Pächter der Erblasserin.