a) An Beweisen stehen vorerst die Aussagen einer grösseren Anzahl von Zeugen zur Verfügung. Diese vermitteln aus verschiedenen Gründen ein recht unterschiedliches Bild. Einige Zeugen stehen den Klägern, andere dem Beklagten nahe. Sie hatten teilweise nur sporadische und nicht nähere Kontakte zur Erblasserin oder stützen ihre Aussagen mehr aufs Hörensagen, anstatt auf eigene Feststellungen. Die Angestellten des Altersheims Domleschg schliesslich lernten U. T. erst bei ihrem Heimeintritt Ende 1997 kennen, also mehr als ein Jahr nach der Errichtung 14